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Deutschlandweit kommt es zu mehr und mehr Corona-Lockerungen. An eine Rückkehr zur Normalität ist jedoch noch bei weitem nicht zu denken - auch weltweit noch nicht. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die Aufhebung der wegen der Corona-Pandemie verhängten Reisewarnung für 31 europäische Staaten ab dem Juni vorbereiten. Dazu soll ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für den Schutz von Urlaubern vor eine Infektion mit dem Virus verabschiedet werden.
Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung die Verhandlungen mit den wichtigsten Urlaubsländern der Deutschen über den grenzüberschreitenden Reiseverkehr weiter vorantreiben. Die endgültige Entscheidung über die Aufhebung der Reisewarnung soll erst später fallen. März wegen der Corona-Pandemie pauschal vor touristischen Reisen in alle rund Länder der Welt gewarnt - ein beispielloser Schritt.
Bisher wurden Reisewarnungen sehr selten und nur bei einer Gefahr für Leib und Leben zum Beispiel in Kriegsgebieten ausgesprochen. Für diese Länder soll es ab dem Juni nur noch individuelle Reisehinweise geben, in denen jeweils auf die landesspezifischen Risiken hingewiesen wird.
Eine Virus-Quarantäne von zwei Wochen entfällt damit. Das Verlassen der eigenen Region war lange stark eingeschränkt gewesen. Bisher duften zum Beispiel Menschen aus Rom nur ausnahmsweise in die Toskana fahren. Sie mussten dann eine schriftliche Selbsterklärung über ihre wichtigen Gründe parat haben. Auch Ausländer durften während der Corona-Sperren nur mit triftigem Grund einreisen, etwa wegen einer Arbeit. Die neuen Lockerungen waren von vielen der 60 Millionen Bürger sehnsüchtig erwartet worden.
Sie dürfen nun wieder Angehörige und Freunde besuchen, die weiter entfernt leben. Bis zu zehn Personen egal aus wieviel Haushalten können sich ab Juni in Rheinland-Pfalz wieder treffen. Ab dem Tag wird auch die Sperrstunde für die Gastronomie von derzeit Zudem entfällt in Gaststätten und Kneipen ab Juni die Reservierungspflicht, Kontaktdaten müssen Gäste aber weiter hinterlegen, um im Fall eines Corona-Verdachtsfalls verständigt werden zu können.