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Toggle navigation. Suche zurücksetzen Suche ausführen. Inhalt VGH München, Urteil v. Der Sicherungsfähigkeit einer Bauleitplanung i. Baugenehmigung, Abwägungsprozess, Aufstellungsbeschluss, Planungsziel, Planungsprozess, Bordell, Industriegebiet, Wohnungsprostitution, Vergnügungsstätte, Veränderungssperre, Lagerhalle, Prostitutionsgewerbe, Erbbauberecht, Ordnung.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. Mai wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Parteien streiten über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Teilumnutzung einer Lagerhalle in ein Bordell auf dem Grundstück FlNr. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des am Der Kläger beantragte unter dem 4.
Juni errichteten Büro- und Lagergebäudes in eine gewerbliche Vermietung von 47 Einzelräumen ohne Wohnnutzung an Prostituierte. Am Februar beschloss der Stadtrat der Beklagten, die Stadtverwaltung zu beauftragen, für das gesamte Stadtgebiet ein Bordell-Strukturkonzept u.
Des Weiteren beschloss der Stadtrat, den Bebauungsplan Nr. Vorbehaltlich der Ergebnisse des parallel auszuarbeitenden Bordell-Strukturkonzepts sollten mit der Bauleitplanung die textlichen Festsetzungen dahingehend ergänzt werden, dass künftig Bordelle, bordellartige Betriebe, Wohnungsprostitution und sonstige sexbezogene Vergnügungsstätten im Plangebiet nicht mehr zulässig sein werden.
Februar eine Veränderungssperre. Der Oberbürgermeister fertigte diese noch am Februar aus. Februar öffentlich bekannt gemacht. Mit Bescheid vom März lehnte die Beklagte den Bauantrag des Klägers ab, weil das Vorhaben im Widerspruch zur erlassenen Veränderungssperre sowie den grundsätzlichen Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans stehe.