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Das Dietiker Bezirksgericht spricht zwei junge Männer frei: Juristisch gesehen sei der Vorwurf der Vergewaltigung nicht bewiesen. Das Gericht glaubt dem Opfer dennoch. Das Urteil, das das Bezirksgericht Dietikon gestern fällte, wird nicht rechtskräftig: Die Vertreterin des Opfers kündigte noch im Gerichtssaal an, dass sie Beschwerde einlege. Staatsanwalt Matthias Stammbach wartet das schriftliche Urteil noch ab, bevor er sich entscheidet.
Es ist aber davon auszugehen, dass auch er den Fall vor Obergericht ziehen wird; denn zu weit liegen seine Anträge — er hatte Freiheitsstrafen von je vier Jahren und zwei Monaten gefordert — vom Urteil entfernt. Das Bezirksgericht gelangte hingegen zu Freisprüchen. Diese waren nicht klar gefallen, sondern nach dem Grundsatz im Zweifel für die Angeklagten. Richter Benedikt Hoffmann betonte denn auch am Schluss seiner Urteilsbegründung, dass es sich um «Freisprüche vor dem Gesetz» handle.
Denn der angeklagte Sachverhalt — der Staatsanwalt hatte den beiden Männern sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen — sei «absolut plausibel». Aber es bestünden auch Zweifel; der Tatablauf hätte sich doch auch anders abspielen können. Unbestritten ist, dass sich die drei im Oktober getroffen hatten: In einem Partyraum in einem Keller eines Mehrfamilienhauses im Limmattal wollten die beiden damals und Jährigen sowie die Jährige gemeinsam Shisha rauchen — und dann weitersehen.
Die Männer hatten im Vorfeld gegenüber der jungen Frau von einem Dreier gesprochen. Zu diesem ist es dann auch gekommen, wie die vorliegenden Handyaufnahmen belegen. Doch während die Männer von einvernehmlichem Sex redeten, zeigte die Frau sie wegen Vergewaltigung an. Die Männer hielten an der Gerichtsverhandlung, die vor anderthalb Wochen stattgefunden hatte, fest, dass sie die Frau zu nichts gezwungen hätten. Diese sei in den Jüngeren der beiden verliebt gewesen und hätte ihn unbedingt zurückgewinnen wollen — deshalb habe sie aus freien Stücken mitgemacht.
Dass die junge Frau an Brust, Hüften und Gesäss Spuren aufgewiesen hatte, die von Schlägen stammen könnten, überraschte die Männer nicht. Schläge auf den Po gehörten zum Sex und seien normal, sagte einer von ihnen. Die Verteidiger wiesen zudem darauf hin, dass auf den Videoaufnahmen nichts ersichtlich sei, was auf Zwang hindeute. Die Jährige soll eine aktive Rolle gespielt, gelacht und gestöhnt haben.