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Nicht genug Platz für eine gemischte Nutzung: Für das Bundesverwaltungsgericht ist ein Fahrverbot verhältnismässig. Archiv Foto: Thomas Bacher. In der Unterführung des Bahnhofs Dübendorf gilt bald ein Velofahrverbot. Die Stadt Dübendorf hat sich erfolglos dagegen gewehrt. Veröffentlicht am: Im Rahmen der bewilligten Erhöhung des Mittelperrons am Bahnhof Dübendorf hat das Bundesamt für Verkehr BAV aus Sicherheitsgründen ein Velofahrverbot für die Personenunterführung verfügt.
Dagegen hat die Stadt Dübendorf Beschwerde erhoben — die nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Die Stadt argumentierte unter anderem damit, dass die Unterführung Teil des Velowegnetzes sei.
Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Weiterführung des bestehenden Mischverkehrs mit Velofahrern und Fussgängern, was bisher problemlos gewesen sei. Mit dem geplanten neuen Busbahnhof würde die Unterführung bis sowieso gemäss den gesetzlichen Normen erneuert. Das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil die Verfügung des BAV, das aufgrund des Eisenbahngesetzes für die vorliegende Sache zuständig ist. So seien die Dimensionen der Unterführung nicht ausreichend, um einen Mischverkehr zuzulassen.
Aufgrund der allgemeinen Sicherheit sei ein Fahrverbot zulässig und verhältnismässig. Das kantonale und kommunale Raumplanungsgesetz mit den darin eingetragenen Velowegen stehe dem nicht entgegen, hiess es. Die SBB als Betreiber der Anlage müssten ihren Sicherheitsverpflichtungen nachkommen. Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
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