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Die grünliberale Stadtparlamentarierin und Kantonspolizistin Madgalena Fässler ist enttäuscht von der Antwort des Stadtrats auf ihre Interpellation. Sie sorgt sich um ausgenützte Sexarbeiterinnen. Das Sexgewerbe in der Stadt St. Gallen verlagert sich zunehmend von Klubs in Wohnungen.
Sowohl der Stadtrat als auch Margot Vogelsanger, die Leiterin von «Maria Magdalena», der Beratungsstelle des kantonalen Gesundheitsdepartementes, bestätigen, was Magdalena Fässler bei ihrer Arbeit beobachtet hat. Die Stadtparlamentarierin der Grünliberalen führt bei ihrer Arbeit als Kantonspolizistin sogenannte Rotlichtkontrollen durch.
Fässler reichte ein Interpellation ein mit dem Titel «Zunahme der Wohnungsbordelle - das gefährliche Geschäft mit dem Sex». Der Stadtrat hat Fässlers Vorstoss schriftlich beantwortet. Die Interpellantin ist enttäuscht. Der Grund: Der Stadtrat will keine Rotlichtzonen bezeichnen. Für eine Änderung der Bewilligungspraxis, wonach das Sexgewerbe nur noch in bestimmten Zonen bewilligungsfähig wäre, müssten die raumplanerischen Rahmenbedingungen angepasst werden, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort.
Konkret würde dies eine Teilzonenplanänderung sowie eine Ergänzung der städtischen Bauordnung voraussetzen. In Rorschach hat man das so geregelt. Allerdings, schreibt der Stadtrat weiter, wären nur neue bewilligungspflichtige Betriebe von einer solchen Reglung tangiert. Bereits bewilligte Etablissements wie auch nicht bewilligungspflichtige kleine Salons nur einer Sexarbeiterin oder einem Sexarbeiter wären davon nicht betroffen. Kontaktaufnahmen und Kontrollen durch Beratungs- und Amtsstellen würden dadurch nicht vereinfacht: Diejenigen Etablissements, welche bereits heute unter dem Radar bleiben, weil sie entweder nicht der Bewilligungspflicht unterstehen oder bewusst im Verborgenen operieren, wären nach wie vor nur schwer oder gar nicht erreichbar, schreibt der Stadtrat.
Er sieht deshalb von der Schaffung einer solchen Zonenlösung ab. Und weiter:. Die Umnutzung einer Wohnung zu einem gewerblichen Betrieb für Erotikdienstleistungen unterliegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ab zwei Sexarbeitenden der vorgängigen Baubewilligungspflicht. Die Baubewilligung wird gemäss Stadtrat erteilt, wenn keine im öffentlichen Recht begründeten Hindernisse vorliegen. Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens haben die legitimierten Nachbarinnen und Nachbarn die Möglichkeit, gegen ein Umnutzungsgesuch für einen Betrieb mit Erotikdienstleistungen Einsprache zu erheben.