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Dies geschieht nicht im flüssigen Erzählstil, sondern in Form eines Sachberichts. Der Textaufbau präsentiert sich relativ strikt mit Kapiteln und Unterkapiteln. Sodann sind wichtige Darlegungen mit Zitaten und Quellenangaben versehen. Damit sollen weitere Nachforschungen Dritter angeregt und unterstützt werden. Grundlage des Berichts sind Indizien, Mosaiksteinchen und Dokumente aus Archiven sowie Erkenntnisse aus privaten Nachlässen aus Lenys Zeit. Solche kamen im Verlaufe der Recherchen für diese Biografie ab ans Licht.
So wurde dem sogar das Tagebuch aus der Jugendzeit von Leny überreicht. Dieses schliesst eine zeitlich und inhaltlich wesentliche Wissenslücke über Lenys spätere Jugend von als bis Jährige. Insgesamt wurde so eine recht gute Einschätzung ihres vielschichtigen Wesens und Wirkens möglich. Vorerst entwickelt sich das Bild einer heftig pubertierenden Jugendlichen mit all ihren gefühlsbedingten Höhen und Tiefen.
Leny durchlebte solches in den Vorkriegsjahren in Langenbruck BL, und ab in Basel, in Lausanne VD und schliesslich am Thunersee. Später, ab etwa , beginnt sich die Sicht auf Lenys kreativen Modeskizzen Hüte , danach auf ihren ausdrucksvollen, künstlerisch aktiven Einsatz im frühen schweizerischen Stummfilm zu öffnen. Vieles was sie in ihr Rollenspiel einbrachte ist voller persönlicher Authentizität und schauspielerischer Kreativität.
Die drei Kinder Georges, Oskar und Leny des Ehepaars Jakob und Frieda Maria Bider-Glur aus Langenbruck sind ohne Nachkommen geblieben. Der vorliegende Bericht setzt sich aus zwei Hauptteilen zusammen. Teil 1 wurde ursprünglich in zwei eigenständigen Texten im Quartalsperiodikum «Baselbieter Heimatblätter» veröffentlicht vgl. Die in diesen beiden Heften vorgelegten separaten Zusammenfassungen werden hier in Teil 2 zu einer inhaltlich harmonisierten Gesamtbeurteilung zusammengefügt.
Nach sind zahlreiche neue Informationen aus Lenys kurzem Leben zum Vorschein gekommen. Sie sind vom Verfasser laufend in den Bericht eingefügt worden. Weiter wurden Fehler bei Zuordnung und Auslegung von Quelleninhalten behoben.