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Ein Jahr nach dem Bezirksgericht Aarau spricht auch das Obergericht den «Sex-Lehrer» vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und sexuellen Nötigung frei. Der ehemalige Bezirksschullehrer hatte bis eine fatale Liaison mit einer Schülerin. Es war keine einfache Sache für das Bezirksgericht Aarau am 5. September In einem zwölfstündigen Prozess mussten sich die Richter ein Bild machen von einem ehemaligen Bezirksschullehrer, der eine Schülerin bis mehrfach vergewaltigt, sie zu abartigen Sexpraktiken gezwungen, immer wieder geschlagen und massiv bedroht haben soll.
Es kam zum Schluss, dass dem Mann die Vergewaltigungen und sexuelle Nötigung nicht nachgewiesen werden können und verurteilte ihn lediglich wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie zu drei Jahren Gefängnis teilbedingt. Der Opferanwalt und der Staatsanwalt legten Berufung ein, jetzt liegt das Urteil des Obergerichts vor. Es weist die Anträge der Parteien «in Bausch und Bogen» ab, wie Verteidiger Urs Oswald gestern befriedigt feststellte. Auch an der Genugtuungszahlung von Franken und der Kostenregelung für das lange Verfahren rüttelt die zweite Instanz nicht.
Das Berufungsverfahren im Fall des Aarauer «Sex-Lehrers» fand schriftlich statt, ohne erneute Verhandlung mit Täter und Opfer. In seiner Begründung für den Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf weist das Obergericht wiederholt auf die «Unglaubhaftigkeit» der heute jährigen Frau hin. Weder in ihren Tagebüchern noch in den Einvernahmeprotokollen habe das Opfer detaillierte Aussagen über die angeblichen Übergriffe gemacht, obwohl solche doch besonders einprägsam wären.
Zudem habe die Klägerin den Beschuldigten nachweislich mehrmals falsch der Vergewaltigung bezichtigt, nachdem die fatale Liaison aufgeflogen war. Demgegenüber fanden die Behörden Liebesbriefe und Videos, welche die beiden beim einvernehmlichen Sex zeigten. Das Gericht schreibt von «unverkennbaren Liebesbezeugungen eines verliebten Teenagers».
Ob der Opferanwalt den Fall ans Bundesgericht weiterzieht, konnte die az gestern nicht in Erfahrung bringen. Es bleibt vorläufig also bei der Strafe für Sex mit einer Minderjährigen. Was den Pornografie-Schuldspruch betrifft, rügt das Obergericht die Vorinstanz:. Das Bezirksgericht hätte den «Sex-Lehrer» härter bestrafen können — nicht nur wegen Besitzes, sondern auch wegen Herstellens von verbotenen Bildern.