GEWICHT: 58 kg
Oberweite: 80 D natur
1 Stunde:120€
Fotoshooting: +40€
Services: Lesbische Spiele, Sperma in den Mund, Klassisch, Deepthroat, Toy-Erotik
Wer einen Prostitutionsbetrieb oder eine —veranstaltung betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG. Ein Prostitutionsgewerbe kann durch ein Bordell oder Laufhaus, ein Prostitutionsfahrzeug, durch Escort-Vermittlungen oder Prostitutionsveranstaltungen betrieben werden.
Das Erlaubnisverfahren umfasst unter anderem eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellenden und der mit wichtigen Leitungs- und Sicherheitsaufgaben betrauten Personen.
Bezogen auf einen geeigneten Standort muss ein Betriebs- bzw. Veranstaltungskonzept vorgelegt werden, das insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen benennt. Betreiberinnen oder Betreiber müssen bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt einen Antrag auf Erlaubnis eines Prostitutionsbetriebs oder einer Prostitutionsveranstaltung stellen, bei der ihr Betrieb ansässig sein bzw.
Die Erlaubnis kann mit Sicherheitsauflagen verbunden werden. Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz: Wenn beispielsweise eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution vermietet wird, gilt diese Wohnung als Prostitutionsstätte. An wen muss ich mich wenden? An die Ordnungsbehörden der Kreise und der kreisfreien Städte.
Welche Gebühren fallen an? Die Gebührenbemessung richtet sich nach den Tarifstellen unter Nr. Welche Fristen muss ich beachten? Wer vor dem 1. Juli ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, musste dies bis zum 1.