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Verwaltungsgericht Neustadt , Beschluss vom Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern einer zur "Zimmervermietung" umgestalteten Prostitutionsstätte zu Recht eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.
Die Antragsteller betreiben seit längerem in Speyer eine Prostitutionsstätte. Nachdem seitIn-Kraft-Treten der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im November der Betrieb von Prostitutionsstätten wieder untersagt ist, veränderten die Antragsteller ihr Geschäftsmodell nach eigenen Angaben wie folgt: Nunmehr würden in acht von zehn vorhandenen Räumen eine private Zimmervermietung betrieben.
An der Eingangstür der Liegenschaft finde sich der Hinweis, dass die Prostitutionsstätte geschlossen sei; daneben gebe es einen Hinweis auf das Vorhandensein einer privaten Zimmervermietung mit der Bezeichnung "Schweden-Hostel" Verwaltungsgericht Neustadt , Urteil vom Der Kläger war über viele Jahre als sog.
FC Kaiserslautern eingesetzt. Der Kläger versah zunächst weiter Die Pirmasenser Zeitung hat gegenüber dem Landkreis Südwestpfalz keinen Anspruch auf Auskunft über die Corona-Infektionszahlen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ortsgemeinden des Landkreises Südwestpfalz.
Ihren beim Landkreis Südwestpfalz im Folgenden: Antragsgegner gestellten Antrag, ihr die Corona-Infektionszahlen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ortsgemeinden des Landkreises Südwestpfalz mitzuteilen, lehnte der Antragsgegner mit der Begründung ab, auf Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten Der aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz stammende Antragsteller besucht als Internatsschüler eine Klasse hochbegabter Schülerinnen und Schüler in einem Gymnasium in Kaiserslautern.