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Nach der Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes hatte Rheinland-Pfalz seine Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend angepasst.
Jetzt hat die Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen. Wochenlang haben Bund und Länder über die Coronaregeln und deren Umsetzung gestritten. Am Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes greifen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen mehr als beträgt.
Was passiert mit den Regelungen in Rheinland-Pfalz? Mai hat das Kabinett nun aber neue Lockerungen beschlossen, die ab einer Inzidenz unter gelten - und zwar mit Wirkung seit Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes entsprechend geändert - mittlerweile ist die Version in Kraft.
Weitere Lockerungen treten vor Pfingsten Mai und vor Fronleichnam 2. Juni in Kraft. Bei einer Inzidenz über in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt greifen wieder die schärferen Regeln der Bundesnotbremse. Bei den Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin, dass sich im öffentlichen Raum zwei Hausstände mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.
Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Als ein Hausstand zählen auch nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten. In Kommunen mit einem Inzidenzwert über gilt: Im öffentlichen Raum darf sich ein Haushalt mit nur einer weiteren Person treffen - Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Bei Begegnungen im öffentlichen Raum ist ein Abstand von 1,50 Metern einzuhalten, selbst dann, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.