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Drei wegen Steuerhinterziehung angeklagte Bordellbetreiber aus Wals bekennen sich nicht schuldig. Sie sind der Ansicht, nicht sie, sondern die Prostituierten müssen zahlen. WALS, SALZBURG.
Bei dem Verfahren geht es um Steuerhinterziehung für die "ganz körpernahen Dienstleistungen", die die Prostituierten, die sich bei den Bordellbetreibern eingemietet haben, für ihre Dienste selbst verlangen. Darin inkuldiert sind der FKK-Club — für Schwimmbad, Sauna, Essen, Getränke. Alles Weitere muss extra bezahlt werden.
Laut OFR-Bericht sieht die Anklage die Betreibergesellschaft des Bordells als steuerpflichtig an, die Verteidigung hingegen die selbstständig im Haus arbeitenden Prostituierten. An die würden Zimmer für Euro im Monat vermietet. Es gebe aber keine festen Dienstzeiten, keine Anstellungen, keine sonstigen Verpflichtungen, sagen die drei Angeklagten.
Die Verteidigung wälzt diese Steuerschuld auf die eingemieteten Prostituierten ab, denn nur weil die Bordellbetreiber die Werbung für den Betrieb und die Gesundheitsuntersuchungen für die Frauen zentral organisiere, könne man daraus keine Umsatzsteuerpflicht für die Gesellschaft ableiten.
Die Prostituierten seien die Steuerpflichtigen. Wenn die drei Angeklagten schuldig gesprochen werden, drohen ihnen neben mehr als zwei Millionen Euro Geldstrafe auch noch Gefängnisstrafen. Das könnte dich auch interessieren Hier findest du weitere aktuelle Berichte Dann melde dich für den MeinBezirk. Melde Dich an, um diesen Inhalt mit «Gefällt mir» zu markieren. Auch wenn uns der Winter fest im Griff hat, der nächste Sommer kommt bestimmt. Damit Sie Ihren Urlaub schon jetzt planen können, haben wir die schönsten Reiseziele im Sommerflugprogramm für Sie zusammengetragen.