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Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Geschäftsmannes zurückgewiesen, der in Hohenems seit Jahren ein Bordell eröffnen möchte. Der Instanzenzug ist nun ausgeschöpft. Vorarlberg bleibt weiter ein bordellfreies Land. Der Verwaltungsgerichtshof VwG hat die Beschwerde des potenziellen Betreibers zurückgewiesen, der in Hohenems seit Jahren ein entsprechendes Etablissement eröffnen möchte. Über die Entscheidung des VwG berichtete der Landesverwaltungsgerichtshof Vorarlberg LVwG am Dienstag.
Gegen diese Entscheidung ist laut LVwG kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Rechtsstreit zog sich über Jahre, im Mittelpunkt stand dabei stets das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz. Der Landesverwaltungsgerichtshof habe im Ermittlungsverfahren nämlich gar keine relevanten Störungen durch illegale Prostitution in Hohenems feststellen können, so die Argumentation.
Der Vorarlberger Geschäftsmann Hermann Hahn hatte bereits im Mai zum ersten Mal vergeblich darum angesucht, in Hohenems ein Bordell errichten zu dürfen. Die Behörden lehnten das seit jeher mit Verweis auf das Sittenpolizei-Gesetz ab. Trotz Etappenerfolgen - so hob etwa der Verfassungsgerichtshof den abschlägigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegen die Genehmigung auf - blieb Hahn nun aber letztlich die Verwirklichung eines Freudenhauses versagt.
Die Stadt hatte sich stets gegen das Vorhaben ausgesprochen. Lesen Sie mehr zu diesen Themen: Österreich Chronik. Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome , Firefox , Safari oder Edge.