GEWICHT: 53 kg
Boobs: 75B
60 min:140€
Nacht: +40€
Services: Rape, Oral ohne Sex, Fusserotik, Girlfriend Erotik, Spitting
Das Düsseldorfer Verfahren ist ein spezielles, vereinfachtes Verfahren zur Besteuerung der Prostitution. Es wurde erstmals in einem Erlass der damaligen Oberfinanzdirektion Düsseldorf geregelt. Das Verfahren ist gesetzlich nicht geregelt. Weil die Prostitution bis zur Jahrtausendwende in Deutschland als sittenwidrig angesehen wurde, ergab sich für die Finanzverwaltung das Problem, die auf diese Tätigkeiten entfallende Umsatz- und Ertragsteuer festzusetzen und einzutreiben.
Die theoretisch vorgeschriebenen steuerlichen Verpflichtungen wurden in der Praxis — aufgrund der besonderen Umstände im Milieu, z. Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf begegnete diesen Problemen bereits mit der Erhebung einer pauschalen Vorauszahlung, die von den Bordellbetreibern pro Tag von der jeweiligen Zimmermieterin einbehalten wird.
Auch nach Einführung des Prostitutionsgesetzes , das die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten verbessern soll, gestaltet sich für die Finanzbehörden durch die Unstetigkeit des Gewerbes die Steuererhebung schwierig.
Zum einen die Ausübung der Prostitution als nichtselbstständige Tätigkeit in einem Bordellbetrieb. Anzeichen hierfür wären eine Verpflichtung zur Einhaltung fester Arbeitszeiten, eine feste Grundvergütung unabhängig von der Kundenzahl, eine Eingliederung in einen festen betrieblichen Arbeitsablauf und Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber.
Konsequenz daraus wäre Lohnsteuerabzug durch den Bordellbetreiber und Sozialversicherungspflicht. In der Regel wird Prostitution als selbstständige Tätigkeit ausgeübt. Im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren kann der Bordellbetreiber von den selbständigen Prostituierten eine Pauschale einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen, meist monats- oder quartalsweise zusammengefasst.