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Ein Mann aus dem Altkreis steht wegen Computerbetruges vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft soll er sechs Online-Einkäufe auf den Namen seines Vermieters getätigt haben. In der Verhandlung am Amtsgericht Frankenberg stritt er den Vorwurf ab. Angeblich soll der Angeklagte sich ein Konto bei Paypal auf den Namen seines Vermieters angelegt und damit sechs Einkäufe getätigt haben. Mit diesem Konto können Interneteinkäufe bezahlt werden.
Der Angeklagte, geboren, verwies auf mitgebrachte Unterlagen, in denen alle Artikel, die er online mit seinem eigenen Paypal-Konto gekauft habe, aufgelistet seien - die sechs Einkäufe über den Vermieter habe er nicht gemacht. Der Angeklagte konnte sich das auch nicht erklären. Er habe jetzt alle seine Passwörter geändert, weil er vermutet, dass jemand anderes seine Zugangsdaten verwendet hat.
Deshalb habe ich den Rechner meines Vermieters aufgebaut. Doch dann gab er ein Detail preis, das er vorher bei der Polizei nicht erwähnt hatte: Er habe einen Artikel bei Ebay bestellt. Dieser sei allerdings zwei Mal geliefert, aber nur einmal von seinem Paypal-Konto abgebucht worden. Jetzt will die Staatsanwaltschaft ermitteln, wer die sechs Päckchen mit den Einkäufen angenommen und beim Paketdienst unterschrieben hat.
Dadurch soll geklärt werden, ob der Angeklagte des Computerbetruges schuldig ist. Die fünf geladenen Zeugen kamen vorerst nicht zu Wort. Unter ihnen waren unter anderem zwei Kriminaloberkommissare und das Vermieterehepaar. Die Verhandlung wurde vertagt, bis neue Erkenntnisse vorliegen. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Sie sind hier: HNA Startseite. Frankenberg Eder. Mann soll online auf falschen Namen bestellt haben. Das könnte Sie auch interessieren. Kommentare Liebe Leserinnen und Leser, wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Die Redaktion. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.