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Arbeitet im Sauna- und Wellnessclub in Bredelar: Sophia Seit mehr als einem Jahr gilt bundesweit das Prostituiertenschutzgesetz. Bei den Kommunen oder dem Landkreis müssen sich demnach alle melden, die sich prostituieren oder ein Bordell betreiben. Im Landkreis sind offiziell nur vier Sexarbeiterinnen gemeldet und drei Prostitutionsstätten.
Um Frauen in diesem Beruf besser zu schützen und die Prostitution besser zu regulieren, hatte der Bund das Gesetz erlassen, das am 1. Juli in Kraft trat.
Wer in Waldeck-Frankenberg als Prostituierte arbeitet, muss sich persönlich anmelden. Dort wird auch — beim Gesundheitsamt — die gesundheitliche Beratung durchgeführt, die ebenfalls verpflichtend ist.
Ein Informationsgespräch, in dem es um Rechte und Pflichten geht, gibt es bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen. In der Kreisstadt sind aber offiziell keine entsprechenden Etablissements geführt, in der Kurstadt dagegen zwei.
Überprüfungen, ob Betreiber und Prostituierte korrekt gemeldet sind, gibt es allerdings nicht. Kontrollen gibt es nur dann, wenn bekannt wird, dass jemand ohne Anmeldung arbeitet oder ein Bordell nicht gemeldet ist. Das neue Prostituiertenschutzgesetz hat auch dort für Veränderungen gesorgt.