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Polizisten vor dem Berliner Saunaclub: Nun wurden zwei der Betreiber verurteilt. Quelle: dpa. In Berlin sind zwei von vier Betreibern eines Saunaclubs wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Mehr als zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Brand in einem Berliner Saunaklub sind zwei der Betreiber zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den jährigen Geschäftsführer und den jährigen Betriebsleiter am Freitag wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise einem Jahr.
Der zweite angeklagte Geschäftsführer wurde freigesprochen. Auslöser des Feuers im Februar mit drei Todesopfern soll eine entsorgte Zigarette eines Saunabesuchers gewesen sein. Der Jährige war zunächst mitangeklagt, wurde aber im Laufe des Verfahrens bereits freigesprochen.
Der jährige Geschäftsführer und der Betriebsleiter hätten demnach darauf achten müssen, dass Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Damals konnten drei Gäste nur noch tot geborgen werden. Ein weiterer wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess Haftstrafen für alle vier Männer. Das Urteil kann noch angefochten werden. Mehr dazu erfahren Sie in der Stellungnahme der Chefredaktion. Eine Übersicht der aktuellen Leserdebatten finden Sie hier.
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