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Da sei etwa eine halbe Stunde lang ein Flimmern gewesen und ein stechender Schmerz. Dort erfuhr er, dass er Glück hatte und nicht mit Folgeschäden rechnen müsse. Dass er gezielt der Prostituierten in ihren mobilen Arbeitsplatz hinein leuchtete, hat der Jährige, der mit drei Kumpels unterwegs war, heftig bestritten.
Es sei kurz vor Mitternacht gewesen und er habe angehalten, weil man diskutierte, ob man eine Diskothek aufsuchen oder doch schon heimfahren sollte. Geständig und voller Reue präsentierte sich die Angeklagte. Dass sich der Jährige aber dort nicht auskennt und deswegen mit Fernlicht fuhr, nahm sie dem jungen Mann nicht ab.
Einem Polizeibeamten, der dienstlich an ihr Fahrzeug klopfte, soll sie in der Nacht gesagt haben, sie habe allmählich die Nase voll, sie werde so oft von Autofahrern angeleuchtet, deswegen leuchte sie jetzt zurück.
Dass sei überhaupt einen Laserpointer besitzt erklärte sie damit: Den müsse mal ein Freier im Auto liegen gelassen haben, gekauft habe sie ihn jedenfalls nicht. Mit der Frau, die zum ersten Mal vor Gericht stand, wollte Richter Michael Edelmann sich dann ein bisschen übers Geschäft und Zahlen unterhalten, damit er einen Anhaltspunkt für die Höhe einer Geldstrafe hat, doch da hielt sich die Frau zurück: Es würden durch die Liebesdienste im Bus gerade die Unkosten gedeckt und was man halt zum Essen braucht, deswegen, aus finanziellen Gründen, habe sie sich für den Prozess auch keinen Anwalt genommen.
Nach intensivem Nachfragen erfuhr der Richter dann, dass durchschnittlich Euro im Monat herauskommen, mehr sei da nicht drin.