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Archiv-Foto: Kugler. Anke Stiefel-Bechdolf: Feindseligkeiten habe ich von Anfang an bemerkt. Man hat manchmal den Eindruck, die Verteidigerin wird in die Rolle eines Mitangeklagten gedrängt. Die Emotionen im Umfeld verstehe ich schon, weil prinzipiell jeder Bankkunde das zufällige Opfer der Tat hätte sein können. Man darf dies aber nicht vermengen mit den Aufgaben eines Verteidigers, ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren.
Das Gericht muss Sachverhalt und Täterschaft aufklären. Es ist nicht alles so klar in diesem Fall, wie viele vielleicht meinen. Sie mussten die Verteidigung des verhafteten Dorfbäckers ja nicht annehmen.
Aus welchem Grund haben Sie es getan? Stiefel-Bechdolf: Ganz einfach. Weil der Angeklagte mich darum gebeten hat. Ich verteidige seit 21 Jahren aus Überzeugung. Diesem Angeklagten wird aber offenbar - gegen die gesetzliche Pflicht - das Recht auf eine Verteidigung abgesprochen. Das kann es nicht sein. Ich sehe keinen Grund, warum ich den Mann nicht verteidigen soll.
Stiefel-Bechdolf: Es darf einfach nicht sein, dass Verteidiger beleidigt werden. Dafür habe ich bei allen Emotionen kein Verständnis. Im Einzelfall werde ich künftig darüber nachdenken, ob ich dies rechtlich verfolgen lasse.
Die zwei Überlebenden haben den Bäckermeister eindeutig als Täter bezeichnet. Vor allem die Glaubwürdigkeit der Aussage des Rentners ist dabei als hoch einzustufen. Ihr Mandant könnte ja auch ein Geständnis ablegen, und der Prozess wäre bald zu Ende. Stiefel-Bechdolf: Er wird dies nicht tun, weil er ganz klar sagt, dass er nicht der Täter ist.