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Sie sind angemeldet. Juni, Richter Christian Bäumler soll das Urteil über die drei Angeklagten fällen, die den Sachverhalt in den polizeilichen Vernehmungen bereits teilweise einräumten.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft den Männern vor, eine Frau zur Prostitution gezwungen zu haben oder an diesen Vorgängen zumindest beteiligt gewesen zu sein. Tatort war dabei im März vergangenen Jahres eine Wohnung in Bad Dürrheim. Der im Juni geborene Angeklagte L. Mit Hilfe des im Oktober geborenen Angeklagten G. Der Angeklagte L. So eingeschüchtert soll sich die nicht der deutschen Sprache mächtige Geschädigte den Anweisungen von L. Die Auswahl der Freier und die Art der sexuellen Leistungen soll durch L.
Mit Ausnahme von 90 Euro sollen die Angeklagten L. Nach dem rund einmonatigen Aufenthalt in Bad Dürrheim soll der Angeklagte L. April vergangenen Jahres in ein Reutlinger Bordell verbracht haben. Für diese "Vermittlung" habe L. Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, den beiden anderen Angeklagten beim Menschenhandel und der Zuhälterei Hilfe geleistet zu haben.
So soll er zum Beispiel Fotos der Geschädigten gefertigt und ins Internet gestellt haben. Zudem soll er Kundenanfragen entgegengenommen, Kunden vermittelt und teilweise zur Geschädigten gebracht haben. Der Angeklagte G. Der dritte Angeklagte soll seinen Tatbeitrag eingeräumt, jedoch unter anderem geltend gemacht haben, dass er davon ausging, die Geschädigte würde "freiwillig" arbeiten. Über den aktuellen Verbleib der Geschädigten wusste Boehm nichts zu sagen, ob sie noch in dem Reutlinger Bordell arbeite oder sich anderweitig orientiert habe.
Die Frau sei von der Polizei per Video vernommen worden. Das Video könne bei Bedarf in der Gericht sverhandlung gezeigt werden. Als Zeugin sei die Frau von der Staatsanwaltschaft aber nicht geladen worden.